Unfall - was tun?

 
         
  Sollten Sie unverschuldet oder nicht aus alleinigem Verschulden in einen Unfall verwickelt werden, haben Sie Anspruch auf Ersatz Ihres Schadens. Zur reibungslosen und schnellen Abwicklung wird folgendes empfohlen:  
         
    Notieren Sie  
    das amtliche Kennzeichen  
    Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners  
    Adressen von Zeugen  
    Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen  
         
    Fotografieren Sie  
    nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc.
fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an

(es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen)

 
         
    Bestehen Sie  
    darauf, dass ein qualifizierter unabhängiger KFZ-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den KFZ-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden.  
    auf die Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung nicht zutreffend, wenn der Schaden für den Laien nicht erkennbar unter 500 € liegt.  
         
    Beauftragen Sie  
    möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer. Wenn Sie keinen Anwalt kennen, der Sie vertreten könnte, können Sie sich einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein, Adenauerallee 106, 53113 Bonn, Tel.: (0228) 26 07 17, benennen lassen.  
         
    Beachten Sie bitte  
    die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garantien für korrekte Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten unabhängigen Sachverständigen.